Belasteter Standort

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Belasteter Standort AA4164.0131-1, Gansingen

Belastet, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten

Am Standort liegen Abfälle oder belastetes Material, schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Umwelt sind aber nicht zu erwarten. Er bleibt im Kataster.

Wer ein Grundstück mit einem eingetragenen Standort verkauft oder teilt, braucht dafür eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Art. 32dbis Abs. 4 USG).

Kauf, Verkauf oder Bau? Altlasten-Check CHF 19

KantonAargau
GemeindeGansingen
KatasternummerAA4164.0131-1
StandorttypAblagerungsstandort
Status nach AltlVBelastet, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten
Durchgeführte Untersuchungenkeine
In Betriebnein
Nachsorgenein
Ersteintrag2009-06-01
Letzte Anpassung2016-03-17
Fläche6’502 m² (Rang 1 von 6 in Gansingen)
Lage (LV95, Punkt im Standort)2’650’862 / 1’266’991
Zuständige BehördeAbteilung für Umwelt · kantonaler Kataster

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KatasternummerTypStatusParzellenDistanz
AA4164.0002-1Ablagerungsstandortohne Einwirkungen336 m
AA4164.0001-1Ablagerungsstandortweder überwachungs- noch sanierungsbedürftig1’527 m
AA4164.0158Schiessanlage oder Schiessplatzuntersuchungsbedürftig1’748 m
AA4164.0160Ablagerungsstandortohne Einwirkungen2’567 m
AA4164.0159Schiessanlage oder Schiessplatzweder überwachungs- noch sanierungsbedürftig3’944 m

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