Belasteter Standort

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Belasteter Standort 1.1, Appenzell

Belastet, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten

Am Standort liegen Abfälle oder belastetes Material, schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Umwelt sind aber nicht zu erwarten. Er bleibt im Kataster.

Wer ein Grundstück mit einem eingetragenen Standort verkauft oder teilt, braucht dafür eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Art. 32dbis Abs. 4 USG).

Kauf, Verkauf oder Bau? Altlasten-Check CHF 19

KantonAppenzell Innerrhoden
GemeindeAppenzell
Katasternummer1.1
StandorttypAblagerungsstandort
Status nach AltlVBelastet, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten
Durchgeführte Untersuchungenhistorische Untersuchung
In Betriebnein
Nachsorgenein
Ersteintrag2007-01-01
Fläche9’143 m² (Rang 1 von 26 in Appenzell)
Lage (LV95, Punkt im Standort)2’747’128 / 1’244’190
Parzellen439, 440
E-GRIDCH174177245987, CH967759412440
Bemerkung der BehördeVolumen: 40000m^3; bis ca. 1980; Inhalt: Bauschutt und Sperrgut (kein kehricht); Bach unter Deponie eingedolt
Zuständige BehördeAmt für Umwelt · kantonaler Kataster
Nationale IDAI02003101

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KatasternummerTypStatusParzellenDistanz
5.11Schiessanlage oder Schiessplatzsanierungsbedürftig188, 441, 451, 452330 m
1.24Betriebsstandortohne Einwirkungen1097673 m
1.2Ablagerungsstandortweder überwachungs- noch sanierungsbedürftig2254, 396771 m
1.18Betriebsstandortohne Einwirkungen1220798 m
1.12Betriebsstandortohne Einwirkungen1089849 m
1.19Betriebsstandortohne Einwirkungen1101911 m
1.10Ablagerungsstandortohne Einwirkungen4501’108 m
1.27Betriebsstandortohne Einwirkungen10051’182 m

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