Belasteter Standort

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Belasteter Standort 3204B0250, Wittenbach

Belastet, untersuchungsbedürftig

Der Standort muss nach der Altlasten-Verordnung (AltlV, SR 814.680) untersucht werden. Erst danach steht fest, ob er überwacht oder saniert werden muss.

Wer ein Grundstück mit einem eingetragenen Standort verkauft oder teilt, braucht dafür eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Art. 32dbis Abs. 4 USG).

Kauf, Verkauf oder Bau? Altlasten-Check CHF 19

KantonSt. Gallen
GemeindeWittenbach
Katasternummer3204B0250
StandorttypBetriebsstandort
Status nach AltlVBelastet, untersuchungsbedürftig
Durchgeführte Untersuchungenkeine
In Betriebnein
Nachsorgenein
Ersteintrag2022-11-03
Letzte Anpassung2022-12-23
Fläche11’809 m² (Rang 5 von 22 in Wittenbach)
Lage (LV95, Punkt im Standort)2’747’948 / 1’259’353
Bemerkung der BehördeFür die Teilung oder Veräusserung ist eine Bewilligung des AFU des Kantons St.Gallen notwendig
Zuständige BehördeAFU · kantonaler Kataster
Amtliche DokumenteStandort im kantonalen Viewer

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