Belasteter Standort

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Belasteter Standort 3298A0022, Walenstadt

Belastet, überwachungsbedürftig

Der Standort muss überwacht werden (Art. 13 AltlV).

Wer ein Grundstück mit einem eingetragenen Standort verkauft oder teilt, braucht dafür eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Art. 32dbis Abs. 4 USG).

Kauf, Verkauf oder Bau? Altlasten-Check CHF 19

KantonSt. Gallen
GemeindeWalenstadt
Katasternummer3298A0022
StandorttypAblagerungsstandort
Status nach AltlVBelastet, überwachungsbedürftig
Durchgeführte Untersuchungenkeine
In Betriebnein
Nachsorgenein
Ersteintrag2010-02-05
Letzte Anpassung2019-04-09
Fläche50’981 m² (Rang 1 von 26 in Walenstadt)
Lage (LV95, Punkt im Standort)2’741’451 / 1’220’060
Bemerkung der BehördeFür die Teilung oder Veräusserung ist eine Bewilligung des AFU des Kantons St.Gallen notwendig
Zuständige BehördeAFU · kantonaler Kataster
Amtliche DokumenteStandort im kantonalen Viewer

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