Belasteter Standort

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Belasteter Standort 3298B0040, Walenstadt

Belastet, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten

Am Standort liegen Abfälle oder belastetes Material, schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Umwelt sind aber nicht zu erwarten. Er bleibt im Kataster.

Wer ein Grundstück mit einem eingetragenen Standort verkauft oder teilt, braucht dafür eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Art. 32dbis Abs. 4 USG).

Kauf, Verkauf oder Bau? Altlasten-Check CHF 19

KantonSt. Gallen
GemeindeWalenstadt
Katasternummer3298B0040
StandorttypBetriebsstandort
Status nach AltlVBelastet, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten
Durchgeführte Untersuchungenkeine
In Betriebnein
Nachsorgenein
Ersteintrag2008-11-17
Letzte Anpassung2018-07-11
Fläche2’360 m² (Rang 11 von 26 in Walenstadt)
Lage (LV95, Punkt im Standort)2’739’961 / 1’221’464
Bemerkung der BehördeTeilung und Veräusserung bewilligt mit Allgemeinverfügung des AFU des Kantons St.Gallen vom 29. September 2015
Zuständige BehördeAFU · kantonaler Kataster
Amtliche DokumenteStandort im kantonalen Viewer

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KatasternummerTypStatusParzellenDistanz
3298B0008Betriebsstandortohne Einwirkungen1’274 m
3298A0003Ablagerungsstandortohne Einwirkungen1’332 m
3298B0009Schiessanlage oder Schiessplatzuntersuchungsbedürftig1’629 m
3298A0007Ablagerungsstandortohne Einwirkungen1’654 m
3298A0002Ablagerungsstandortohne Einwirkungen1’694 m
3298A0008Ablagerungsstandortohne Einwirkungen1’860 m
3298B0033Betriebsstandortohne Einwirkungen1’914 m
3298A0012Ablagerungsstandortohne Einwirkungen1’967 m

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