Belasteter Standort

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Belasteter Standort 3298B0042, Walenstadt

Belastet, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten

Am Standort liegen Abfälle oder belastetes Material, schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Umwelt sind aber nicht zu erwarten. Er bleibt im Kataster.

Wer ein Grundstück mit einem eingetragenen Standort verkauft oder teilt, braucht dafür eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Art. 32dbis Abs. 4 USG).

Kauf, Verkauf oder Bau? Altlasten-Check CHF 19

KantonSt. Gallen
GemeindeWalenstadt
Katasternummer3298B0042
StandorttypBetriebsstandort
Status nach AltlVBelastet, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten
Durchgeführte Untersuchungenkeine
In Betriebnein
Nachsorgenein
Ersteintrag2006-09-15
Letzte Anpassung2018-07-11
Fläche79 m² (Rang 23 von 26 in Walenstadt)
Lage (LV95, Punkt im Standort)2’742’987 / 1’220’128
Bemerkung der BehördeTeilung und Veräusserung bewilligt mit Allgemeinverfügung des AFU des Kantons St.Gallen vom 29. September 2015
Zuständige BehördeAFU · kantonaler Kataster
Amtliche DokumenteStandort im kantonalen Viewer

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