Belasteter Standort

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Belasteter Standort 3444B0030, Waldkirch

Belastet, überwachungsbedürftig

Der Standort muss überwacht werden (Art. 13 AltlV).

Wer ein Grundstück mit einem eingetragenen Standort verkauft oder teilt, braucht dafür eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Art. 32dbis Abs. 4 USG).

Kauf, Verkauf oder Bau? Altlasten-Check CHF 19

KantonSt. Gallen
GemeindeWaldkirch
Katasternummer3444B0030
StandorttypBetriebsstandort
Status nach AltlVBelastet, überwachungsbedürftig
Durchgeführte Untersuchungenhistorische Untersuchung, technische Untersuchung
In Betriebnein
Nachsorgenein
Ersteintrag2007-08-06
Letzte Anpassung2018-11-22
Fläche17’131 m² (Rang 1 von 24 in Waldkirch)
Lage (LV95, Punkt im Standort)2’739’259 / 1’259’606
Bemerkung der BehördeFür die Teilung oder Veräusserung ist eine Bewilligung des AFU des Kantons St.Gallen notwendig
Zuständige BehördeAFU · kantonaler Kataster
Amtliche DokumenteStandort im kantonalen Viewer

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KatasternummerTypStatusParzellenDistanz
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