Belasteter Standort

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Belasteter Standort 10_A_003, Walchwil

Belastet, untersuchungsbedürftig

Der Standort muss nach der Altlasten-Verordnung (AltlV, SR 814.680) untersucht werden. Erst danach steht fest, ob er überwacht oder saniert werden muss.

Wer ein Grundstück mit einem eingetragenen Standort verkauft oder teilt, braucht dafür eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Art. 32dbis Abs. 4 USG).

Kauf, Verkauf oder Bau? Altlasten-Check CHF 19

KantonZug
GemeindeWalchwil
Katasternummer10_A_003
StandorttypAblagerungsstandort
Status nach AltlVBelastet, untersuchungsbedürftig
Durchgeführte Untersuchungenkeine
In Betriebnein
Nachsorgenein
Ersteintrag2005-06-13
Letzte Anpassung2019-07-22
Fläche10’805 m² (Rang 1 von 6 in Walchwil)
Lage (LV95, Punkt im Standort)2’681’373 / 1’218’803
Parzellen249
E-GRIDCH284806657391
Zuständige BehördeAmt für Umwelt Kanton Zug · kantonaler Kataster
Amtliche DokumenteKbS-Auszug (PDF) · Standort im kantonalen Viewer
Nationale IDZG0200001710

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KatasternummerTypStatusParzellenDistanz
10_A_006Ablagerungsstandortohne Einwirkungen254229 m
10_S_101Schiessanlage oder Schiessplatzohne Einwirkungen118, 229, 230892 m
10_B_206Betriebsstandortohne Einwirkungen5201’247 m
10_A_007Ablagerungsstandortuntersuchungsbedürftig3592’578 m
10_A_008Ablagerungsstandortweder überwachungs- noch sanierungsbedürftig3712’888 m

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