Belasteter Standort

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Belasteter Standort 3298A0014, Walenstadt

Belastet, untersuchungsbedürftig

Der Standort muss nach der Altlasten-Verordnung (AltlV, SR 814.680) untersucht werden. Erst danach steht fest, ob er überwacht oder saniert werden muss.

Wer ein Grundstück mit einem eingetragenen Standort verkauft oder teilt, braucht dafür eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Art. 32dbis Abs. 4 USG).

Kauf, Verkauf oder Bau? Altlasten-Check CHF 19

KantonSt. Gallen
GemeindeWalenstadt
Katasternummer3298A0014
StandorttypAblagerungsstandort
Status nach AltlVBelastet, untersuchungsbedürftig
Durchgeführte Untersuchungenkeine
In Betriebnein
Nachsorgenein
Ersteintrag2004-03-16
Letzte Anpassung2025-01-14
Fläche8’968 m² (Rang 7 von 26 in Walenstadt)
Lage (LV95, Punkt im Standort)2’743’987 / 1’219’682
Bemerkung der BehördeFür die Teilung oder Veräusserung ist eine Bewilligung des AFU des Kantons St.Gallen notwendig
Zuständige BehördeAFU · kantonaler Kataster
Amtliche DokumenteStandort im kantonalen Viewer

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