Belasteter Standort

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Belasteter Standort 3395A0008, Bütschwil-Ganterschwil

Belastet, untersuchungsbedürftig

Der Standort muss nach der Altlasten-Verordnung (AltlV, SR 814.680) untersucht werden. Erst danach steht fest, ob er überwacht oder saniert werden muss.

Wer ein Grundstück mit einem eingetragenen Standort verkauft oder teilt, braucht dafür eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Art. 32dbis Abs. 4 USG).

Kauf, Verkauf oder Bau? Altlasten-Check CHF 19

KantonSt. Gallen
GemeindeBütschwil-Ganterschwil
Katasternummer3395A0008
StandorttypAblagerungsstandort
Status nach AltlVBelastet, untersuchungsbedürftig
Durchgeführte Untersuchungenkeine
In Betriebnein
Nachsorgenein
Ersteintrag2005-01-05
Letzte Anpassung2024-11-25
Fläche1’088 m² (Rang 15 von 23 in Bütschwil-Ganterschwil)
Lage (LV95, Punkt im Standort)2’724’146 / 1’245’980
Bemerkung der BehördeFür die Teilung oder Veräusserung ist eine Bewilligung des AFU des Kantons St.Gallen notwendig
Zuständige BehördeAFU · kantonaler Kataster
Amtliche DokumenteStandort im kantonalen Viewer

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