Belasteter Standort

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Belasteter Standort 3395A0010, Bütschwil-Ganterschwil

Belastet, überwachungsbedürftig

Der Standort muss überwacht werden (Art. 13 AltlV).

Wer ein Grundstück mit einem eingetragenen Standort verkauft oder teilt, braucht dafür eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Art. 32dbis Abs. 4 USG).

Kauf, Verkauf oder Bau? Altlasten-Check CHF 19

KantonSt. Gallen
GemeindeBütschwil-Ganterschwil
Katasternummer3395A0010
StandorttypAblagerungsstandort
Status nach AltlVBelastet, überwachungsbedürftig
Durchgeführte Untersuchungenhistorische Untersuchung, technische Untersuchung, Detailuntersuchung
In Betriebnein
Nachsorgenein
Ersteintrag2004-11-24
Letzte Anpassung2024-06-17
Fläche1’986 m² (Rang 7 von 23 in Bütschwil-Ganterschwil)
Lage (LV95, Punkt im Standort)2’724’332 / 1’245’529
Bemerkung der BehördeFür die Teilung oder Veräusserung ist eine Bewilligung des AFU des Kantons St.Gallen notwendig
Zuständige BehördeAFU · kantonaler Kataster
Amtliche DokumenteStandort im kantonalen Viewer

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KatasternummerTypStatusParzellenDistanz
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