Belasteter Standort

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Belasteter Standort 3401A0014, Degersheim

Belastet, untersuchungsbedürftig

Der Standort muss nach der Altlasten-Verordnung (AltlV, SR 814.680) untersucht werden. Erst danach steht fest, ob er überwacht oder saniert werden muss.

Wer ein Grundstück mit einem eingetragenen Standort verkauft oder teilt, braucht dafür eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Art. 32dbis Abs. 4 USG).

Kauf, Verkauf oder Bau? Altlasten-Check CHF 19

KantonSt. Gallen
GemeindeDegersheim
Katasternummer3401A0014
StandorttypAblagerungsstandort
Status nach AltlVBelastet, untersuchungsbedürftig
Durchgeführte Untersuchungenhistorische Untersuchung
In Betriebnein
Nachsorgenein
Ersteintrag2010-09-09
Letzte Anpassung2022-05-02
Fläche3’022 m² (Rang 9 von 32 in Degersheim)
Lage (LV95, Punkt im Standort)2’732’593 / 1’249’176
Bemerkung der BehördeFür die Teilung oder Veräusserung ist eine Bewilligung des AFU des Kantons St.Gallen notwendig
Zuständige BehördeAFU · kantonaler Kataster
Amtliche DokumenteStandort im kantonalen Viewer

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