Belasteter Standort

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Belasteter Standort 3401A0015, Degersheim

Belastet, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten

Am Standort liegen Abfälle oder belastetes Material, schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Umwelt sind aber nicht zu erwarten. Er bleibt im Kataster.

Wer ein Grundstück mit einem eingetragenen Standort verkauft oder teilt, braucht dafür eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Art. 32dbis Abs. 4 USG).

Kauf, Verkauf oder Bau? Altlasten-Check CHF 19

KantonSt. Gallen
GemeindeDegersheim
Katasternummer3401A0015
StandorttypAblagerungsstandort
Status nach AltlVBelastet, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten
Durchgeführte Untersuchungenkeine
In Betriebnein
Nachsorgenein
Ersteintrag2005-06-22
Letzte Anpassung2010-09-09
Fläche2’120 m² (Rang 11 von 32 in Degersheim)
Lage (LV95, Punkt im Standort)2’732’119 / 1’249’197
Bemerkung der BehördeTeilung und Veräusserung bewilligt mit Allgemeinverfügung des AFU des Kantons St.Gallen vom 29. September 2015
Zuständige BehördeAFU · kantonaler Kataster
Amtliche DokumenteStandort im kantonalen Viewer

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KatasternummerTypStatusParzellenDistanz
3401A0014Ablagerungsstandortuntersuchungsbedürftig475 m
3401B0031Betriebsstandortohne Einwirkungen703 m
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3401B0025Betriebsstandortohne Einwirkungen949 m
3401A0035Ablagerungsstandortohne Einwirkungen1’061 m
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3401B0003Schiessanlage oder Schiessplatzweder überwachungs- noch sanierungsbedürftig1’101 m

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