Belasteter Standort

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Belasteter Standort 05_A003, Steinen

Belastet, untersuchungsbedürftig

Der Standort muss nach der Altlasten-Verordnung (AltlV, SR 814.680) untersucht werden. Erst danach steht fest, ob er überwacht oder saniert werden muss.

Wer ein Grundstück mit einem eingetragenen Standort verkauft oder teilt, braucht dafür eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Art. 32dbis Abs. 4 USG).

Kauf, Verkauf oder Bau? Altlasten-Check CHF 19

KantonSchwyz
GemeindeSteinen
Katasternummer05_A003
StandorttypAblagerungsstandort
Status nach AltlVBelastet, untersuchungsbedürftig
Durchgeführte Untersuchungenkeine
In Betriebnein
Nachsorgenein
Ersteintrag1999-07-01
Letzte Anpassung2017-04-13
Fläche25’240 m² (Rang 1 von 15 in Steinen)
Lage (LV95, Punkt im Standort)2’687’720 / 1’211’682
Parzellen219
E-GRIDCH346709773933
Zuständige BehördeAmt für Umwelt und Energie · kantonaler Kataster
Amtliche DokumenteKbS-Auszug (PDF) · Standort im kantonalen Viewer
Nationale IDSZ0200001373

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KatasternummerTypStatusParzellenDistanz
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