Belasteter Standort

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Belasteter Standort 05_B_001, Neuheim

Belastet, weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig

Der Standort ist untersucht: weder Überwachung noch Sanierung sind nötig. Er bleibt im Kataster.

Wer ein Grundstück mit einem eingetragenen Standort verkauft oder teilt, braucht dafür eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Art. 32dbis Abs. 4 USG).

Kauf, Verkauf oder Bau? Altlasten-Check CHF 19

KantonZug
GemeindeNeuheim
Katasternummer05_B_001
StandorttypBetriebsstandort
Status nach AltlVBelastet, weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig
Durchgeführte Untersuchungentechnische Untersuchung
In Betriebnein
Nachsorgenein
Ersteintrag2006-12-29
Letzte Anpassung2026-09-09
Fläche8’604 m² (Rang 6 von 22 in Neuheim)
Lage (LV95, Punkt im Standort)2’686’809 / 1’228’787
Parzellen759
E-GRIDCH530671657667
Zuständige BehördeAmt für Umwelt Kanton Zug · kantonaler Kataster
Amtliche DokumenteKbS-Auszug (PDF) · Standort im kantonalen Viewer
Nationale IDZG0200001705

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