Belasteter Standort

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Belasteter Standort 05_B_003, Neuheim

Belastet, untersuchungsbedürftig

Der Standort muss nach der Altlasten-Verordnung (AltlV, SR 814.680) untersucht werden. Erst danach steht fest, ob er überwacht oder saniert werden muss.

Wer ein Grundstück mit einem eingetragenen Standort verkauft oder teilt, braucht dafür eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Art. 32dbis Abs. 4 USG).

Kauf, Verkauf oder Bau? Altlasten-Check CHF 19

KantonZug
GemeindeNeuheim
Katasternummer05_B_003
StandorttypBetriebsstandort
Status nach AltlVBelastet, untersuchungsbedürftig
Durchgeführte Untersuchungenhistorische Untersuchung
In Betriebnein
Nachsorgenein
Ersteintrag2005-11-18
Letzte Anpassung2026-09-09
Fläche14’237 m² (Rang 5 von 22 in Neuheim)
Lage (LV95, Punkt im Standort)2’686’483 / 1’228’701
Parzellen52, 57
E-GRIDCH376571790689
Zuständige BehördeAmt für Umwelt Kanton Zug · kantonaler Kataster
Amtliche DokumenteKbS-Auszug (PDF) · Standort im kantonalen Viewer
Nationale IDZG0200001705

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