Belasteter Standort

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Belasteter Standort 05_A_008, Neuheim

Belastet, untersuchungsbedürftig

Der Standort muss nach der Altlasten-Verordnung (AltlV, SR 814.680) untersucht werden. Erst danach steht fest, ob er überwacht oder saniert werden muss.

Wer ein Grundstück mit einem eingetragenen Standort verkauft oder teilt, braucht dafür eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Art. 32dbis Abs. 4 USG).

Kauf, Verkauf oder Bau? Altlasten-Check CHF 19

KantonZug
GemeindeNeuheim
Katasternummer05_A_008
StandorttypAblagerungsstandort
Status nach AltlVBelastet, untersuchungsbedürftig
Durchgeführte Untersuchungenkeine
In Betriebnein
Nachsorgenein
Ersteintrag2005-06-10
Letzte Anpassung2019-07-22
Fläche2’883 m² (Rang 10 von 22 in Neuheim)
Lage (LV95, Punkt im Standort)2’684’859 / 1’227’898
Parzellen266, 766
E-GRIDCH590671716559
Zuständige BehördeAmt für Umwelt Kanton Zug · kantonaler Kataster
Amtliche DokumenteKbS-Auszug (PDF) · Standort im kantonalen Viewer
Nationale IDZG0200001705

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KatasternummerTypStatusParzellenDistanz
05_A_012Ablagerungsstandortohne Einwirkungen264, 270404 m
05_A_030Ablagerungsstandortweder überwachungs- noch sanierungsbedürftig81662 m
05_A_010Ablagerungsstandortohne Einwirkungen602, 75, 761, 785978 m
05_A_003aAblagerungsstandortweder überwachungs- noch sanierungsbedürftig282, 298, 881’099 m
05_A_003bAblagerungsstandortweder überwachungs- noch sanierungsbedürftig3981’117 m
05_B_102bBetriebsstandortohne Einwirkungen3251’181 m
05_A_104Ablagerungsstandortohne Einwirkungen3851’470 m
05_U_104Betriebsstandortohne Einwirkungen3851’470 m

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