Belasteter Standort

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Belasteter Standort 05_A_010, Neuheim

Belastet, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten

Am Standort liegen Abfälle oder belastetes Material, schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Umwelt sind aber nicht zu erwarten. Er bleibt im Kataster.

Wer ein Grundstück mit einem eingetragenen Standort verkauft oder teilt, braucht dafür eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Art. 32dbis Abs. 4 USG).

Kauf, Verkauf oder Bau? Altlasten-Check CHF 19

KantonZug
GemeindeNeuheim
Katasternummer05_A_010
StandorttypAblagerungsstandort
Status nach AltlVBelastet, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten
Durchgeführte Untersuchungenkeine
In Betriebnein
Nachsorgenein
Ersteintrag2005-06-10
Letzte Anpassung2026-09-09
Fläche77’127 m² (Rang 1 von 22 in Neuheim)
Lage (LV95, Punkt im Standort)2’685’729 / 1’228’346
Parzellen602, 75, 761, 785
E-GRIDCH446506717958, CH830671657563
Zuständige BehördeAmt für Umwelt Kanton Zug · kantonaler Kataster
Amtliche DokumenteKbS-Auszug (PDF) · Standort im kantonalen Viewer
Nationale IDZG0200001705

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