Belasteter Standort

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Belasteter Standort 05_A_030, Neuheim

Belastet, weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig

Der Standort ist untersucht: weder Überwachung noch Sanierung sind nötig. Er bleibt im Kataster.

Wer ein Grundstück mit einem eingetragenen Standort verkauft oder teilt, braucht dafür eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Art. 32dbis Abs. 4 USG).

Kauf, Verkauf oder Bau? Altlasten-Check CHF 19

KantonZug
GemeindeNeuheim
Katasternummer05_A_030
StandorttypAblagerungsstandort
Status nach AltlVBelastet, weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig
Durchgeführte Untersuchungentechnische Untersuchung
In Betriebnein
Nachsorgenein
Ersteintrag2022-09-30
Letzte Anpassung2023-05-30
Fläche420 m² (Rang 20 von 22 in Neuheim)
Lage (LV95, Punkt im Standort)2’685’503 / 1’227’742
Parzellen81
E-GRIDCH507165790692
Zuständige BehördeAmt für Umwelt Kanton Zug · kantonaler Kataster
Amtliche DokumenteKbS-Auszug (PDF) · Standort im kantonalen Viewer
Nationale IDZG0200001705

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KatasternummerTypStatusParzellenDistanz
05_A_012Ablagerungsstandortohne Einwirkungen264, 270314 m
05_A_003aAblagerungsstandortweder überwachungs- noch sanierungsbedürftig282, 298, 88455 m
05_A_003bAblagerungsstandortweder überwachungs- noch sanierungsbedürftig398612 m
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05_A_008Ablagerungsstandortuntersuchungsbedürftig266, 766662 m
05_B_102bBetriebsstandortohne Einwirkungen325689 m
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05_A_104Ablagerungsstandortohne Einwirkungen3851’049 m

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