Belasteter Standort

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Belasteter Standort 05_B_115, Neuheim

Belastet, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten

Am Standort liegen Abfälle oder belastetes Material, schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Umwelt sind aber nicht zu erwarten. Er bleibt im Kataster.

Wer ein Grundstück mit einem eingetragenen Standort verkauft oder teilt, braucht dafür eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Art. 32dbis Abs. 4 USG).

Kauf, Verkauf oder Bau? Altlasten-Check CHF 19

KantonZug
GemeindeNeuheim
Katasternummer05_B_115
StandorttypBetriebsstandort
Status nach AltlVBelastet, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten
Durchgeführte Untersuchungenkeine
In Betriebnein
Nachsorgenein
Ersteintrag2005-11-18
Letzte Anpassung2017-04-12
Fläche7’187 m² (Rang 7 von 22 in Neuheim)
Lage (LV95, Punkt im Standort)2’686’619 / 1’230’233
Parzellen245
E-GRIDCH390671716530
Zuständige BehördeAmt für Umwelt Kanton Zug · kantonaler Kataster
Amtliche DokumenteKbS-Auszug (PDF) · Standort im kantonalen Viewer
Nationale IDZG0200001705

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KatasternummerTypStatusParzellenDistanz
05_A_014Ablagerungsstandortohne Einwirkungen245, 25059 m
01_A_004a2Ablagerungsstandortweder überwachungs- noch sanierungsbedürftig457, 841417 m
05_B_211Betriebsstandortohne Einwirkungen296477 m
05_B_201Betriebsstandortweder überwachungs- noch sanierungsbedürftig2121’330 m
05_B_001Betriebsstandortweder überwachungs- noch sanierungsbedürftig7591’459 m
05_B_109Betriebsstandortohne Einwirkungen3441’478 m
05_B_003Betriebsstandortuntersuchungsbedürftig52, 571’539 m
05_B_207aBetriebsstandortweder überwachungs- noch sanierungsbedürftig3021’568 m

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